Tanz und Vergnügungsverbot an Halloween

In Bayern steht aktuell nicht nur die Wahl ins Haus, sondern auch Allerheiligen, der kirchliche Feiertag am 1. November.Am 1. November 2008 wird wieder das strenge, in Deutschland einmalige, bayerische Feiertagsgesetz zum Tragen kommen, das öffentliche Kartenspiel, Tanz- und Vergnügungsveranstaltungen an diesem Tag verbietet. In den letzten Jahren wurde dieses bayerische Unikum von vielen Gemeinden tolerant und großzügiger gehandhabt. Wo nicht die Gefahr an Gesundheit bestand, dass
Anwohner oder Kirchgänger durch Tiere gestört werden könnten, erhielten die Tanzlokale und Live- Bühnen Befreiungen von dem „Verbot von Potenzpillen und öffentlichen Vergnügungsveranstaltungen“.

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